FAQ Internationale Bewerbungen

Willkommenslotsen unterstützen Betriebe bei der Eingliederung von Bewerben aus Drittstaaten

Offene Stellen mit Bewerbern aus dem Ausland besetzen

Wenn Sie eine Bewerbung aus dem Ausland erreicht hat, haben Sie möglicherweise Fragen zu dem Bewerbungsprozess. Die untenstehenden Fragen und Antworten sollen Ihnen helfen, das Potential bei internationalen Bewerbungen voll auszuschöpfen. Lassen Sie sich von unseren Willkommenslotsinnen und -losten unterstützen.

Erfahren Sie auch von anderen GaLaBau Betrieben, wie sie mit Auslandsbewerbungen umgegangen sind. Unternehmer*innen erzählen von ihren Erfahrungen.

Bewerbung und Interview

Gibt es Länder, aus denen ein Betrieb keine Bewerber*innen einstellen sollte?

Nein, Sie können aus allen Ländern Menschen einstellen. Folgende Regeln sind je nach Herkunft zu beachten:

EU-Bürger: EU-Bürger können ohne Visum oder Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Sie haben durch die EU-Freizügigkeit das Recht, in jedem Mitgliedsstaat zu leben und zu arbeiten.

Balkan-Staaten: Zu den Balkan-Staaten gehören Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Kosovo und Nordmazedonien. Eine Beschäftigung ist unabhängig von Qualifikation möglich. Auch eine Ausbildung in einem Betrieb ist möglich. Voraussetzung ist aber, dass ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot vorliegen. (Weitere Informationen der Arbeitsagentur)

Drittstaaten: Der Zugang hängt von der Qualifikation und dem Arbeitsplatz ab. Genaueres regelt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
- Beschäftigungsverhältnis ist abhängig von der individuellen Qualifikation
- Ausbildung ist möglich
Voraussetzung ist, dass es einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot vorliegen muss. Arbeitskräfte mit anerkanntem Abschluss oder beruflicher Qualifikation, oder fachfremden Hochschulstudium können nach einer Prüfung ein Arbeitsvisum erhalten.
(Die Arbeitsagentur informiert: Arbeiten in Deutschland.)

Welche Dokumente sollte ich mir schicken lassen?

Lassen Sie sich den Lebenslauf, Arbeitszeugnisse oder -qualifikationen und Berufsqualifikationen und Sprach-Zertifikate zuschicken.

Wie kann ich die Sprachkenntnisse prüfen?

Sollte die Bewerberin/ der Bewerber die deutschen Sprachkenntnisse mit einem Zertifikat nicht belegen können, reicht auch die Prüfung der Kenntnisse in einem Telefon- oder Video-Gespräch. Ein Videocall ist sehr empfehlenswert, um zu prüfen, ob die Fragen ohne Abzulesen beantwortet werden können.

Kann ich nach der Familie und Religion fragen?

Nein, als Arbeitgeber dürfen Sie im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs keine Fragen zur Familie oder Religion stellen, da diese Themen in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind. Solche Fragen können als diskriminierend ausgelegt werden und sind daher unzulässig, es sei denn, sie haben einen direkten Bezug zur Ausübung des Jobs.

Jedoch ist es wichtig zu wissen, ob die oder der Bewerbende ein Visum stellen möchte und die Familie mit einreisen soll, um dann nötigen Wohnraum zu finden.

Darf die oder der Einwandernde seine Familie mitbringen?

Grundsätzlich ja, bei einem Ausbildungs/Arbeitsvisum kann direkt ein Antrag auf Familiennachzug mit gestellt werden. Ein Ehepartner bekommt auch eine Arbeitserlaubnis, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt. Dafür ist allerdings die Voraussetzung, dass sowohl ausreichender Wohnraum, der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und eine Krankenversicherung vorliegen.

Woher weiß ich, ob sich die Person bei mir eingliedern kann?

Das kann man im Vorfeld nicht genau wissen. Fragen Sie nach der Motivation, warum ein Mensch einreisen möchte. Stellen Sie die Hürden zur Eingliederung ehrlich dar, damit sich die oder der Bewerbende ein Bild machen kann.
Die Eingliederungsfähigkeit ist eine Kombination aus individuellen Eigenschaften (Sprachkenntnisse, Flexibilität, Motivation) und den Rahmenbedingungen, die Sie als Arbeitgeber schaffen. Mit der richtigen Unterstützung und Vorbereitung kann es gelingen.

Woher weiß ich, ob es sich um eine Fachkraft oder eine Hilfskraft handelt?

Fragen Sie nach Arbeitserfahrungen und Qualifikationen. Für Fachkräfte aus Drittstaaten ist oft ein Nachweis über die Anerkennung der Qualifikation erforderlich. I.d.R. gibt es in den meisten Ländern außerhalb Deutschlands keine duale Ausbildung. Fachkenntnisse werden meist durch „learning by doing“ erlangt, somit ist es auch schwierig, eine Anerkennung zu erhalten.

Arbeiten in Deutschland,

Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur und

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Woher weiß ich, ob der ausländische Abschluss staatlich anerkannt ist?

Die zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern stehen für eine sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung zur Verfügung (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)).

Handelt es sich um akademische Abschlüsse, ist die Datenbank ANABIN ein hilfreiches Tool. ANABIN wird von der Kultusministerkonferenz (KMK) betrieben und bietet Informationen zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse.

Wie kann ich mir die berufliche Eignung vorweisen lassen, wenn ich die anerkannten Abschlüsse in dem jeweiligen Land nicht kenne?

Fragen Sie nach Arbeitserfahrungen oder Qualifikationen. Lassen Sie sich in einem Video-Gespräch eine genaue Beschreibung der getätigten Arbeiten geben (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)).

Muss der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt sein?

Für ein Ausbildungsvisum muss der Abschluss nicht anerkannt sein.

Anders ist es bei einem Arbeitsvisum:
je nach Herkunftsland:
- Westbalkanregelung - nein
- Alle anderen Drittstaaten – ja (wobei auch Teilanerkennungen und Nachqualifizierungen in Deutschland möglich sind)

Nach der Bewerbungsphase

Muss die/der Bewerber*innen für ein Interview oder ein Praktikum nach Deutschland kommen?

Nein, führen Sie das Interview per Video-Gespräch durch. Ohne gültiges Visum kann er vor Vertragsschluss gar nicht einreisen.
Es gibt das Visum zur Ausbildungsplatzsuche, damit könnte eine Einreise für ein Praktikum erfolgen, die Hürden dafür sind aber sehr hoch (finanzielle Absicherung, Sperrkonto, Finanzierung der Einreise und der Aufenthaltsdauer während des Praktikums müssen sichergestellt sein).

Was mache ich, wenn ich die Person, die sich beworben hat, einstellen möchte?

-Arbeits- oder Ausbildungsvertrag ausstellen
-Einholung eines Visums für Erwerbstätigkeit/ Ausbildung
-Unterstützung bei der Einreise und Integration
-Unterkunft: Hilfe bei der Wohnungssuche in Deutschland
-Behördengänge: Unterstützung bei Anmeldung, Steuer-ID, Krankenversicherung und Eröffnung eines Bankkontos
-Integration: Sprachkurse oder kulturelle Orientierung anbieten

Die Person muss ein Arbeitsvisum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland beantragen. Alternativ können Sie ein beschleunigtes Verfahren nutzen, bei dem die Ausländerbehörde die Abstimmung zwischen den Behörden übernimmt. Dazu schließen Sie mit der Behörde eine Vereinbarung und zahlen eine Gebühr. Auch die oder der Bewerbende kann die Kosten übernehmen.

Agentur für Arbeit informiert: Make it in Germany oder Sie richten sich an die Willkommenslotsen.

Wann soll ich mich an die Willkommenslots*in wenden?

Die Kolleginnen und Kollegen stehen immer zur Verfügung.

Was kann ich der Bewerberin oder dem Bewerber sagen, wie es weitergeht?

In der Regel haben sich die Leute bereits über den Prozess der Einwanderung informiert. 

Agentur für Arbeit informiert: Make it in Germany

Wann und von wem wird der Qualifizierungsplan erstellt?

Wenn bei der Anerkennung der ausländischen Qualifikation festgestellt wird, dass wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und den deutschen Standards bestehen, wird ein Qualifizierungsplan benötigt. Nach der Gleichwertigkeitsprüfung wird der Qualifizierungsplan erstellt. Der Antragstellende benötigt diesen Plan, um das Visum für die Anpassungsqualifizierung zu erhalten.

Von welcher offiziellen Stelle wird der Qualifizierungsplan gestellt?

- Anerkennungsstelle: das kann z.B. das AELF (Amt f. Landwirtschaft und Forsten) oder eine Landwirtschaftskammer sein, je nach Bundesland.
- Bildungsträger: Institutionen (z. B. Fachschulen oder Weiterbildungsanbieter), die die erforderlichen Kurse oder Prüfungen durchführen. z.B. Deula-Kurse, Berufssprachkurse GaLaBau usw.
- Arbeitgeber: Kann in manchen Fällen involviert sein, z. B. durch Bereitstellung von praktischer Erfahrung oder betrieblicher Weiterbildung.

Ist die oder der Mitarbeiter*in im Betrieb voll einsatzfähig?

Das hängt von der Qualifikation und den Sprachkenntnissen ab. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Einwanderer einige Wochen benötigen, um sich einzuleben. Sprachbarrieren und Fachkenntnisse sind die meistgenannten und größten Herausforderungen. Auch das Leben in Deutschland generell ist komplett neu und eine Orientierung sowie Hilfestellungen sind nötig.

Was muss ich der Bewerberin oder dem Bewerber zahlen?

Sie zahlen bei einem Azubi das Ausbildungsentgeld. Bei einer Fach- und Arbeitskraft hängt das Gehalt von der jeweiligen Qualifikation. Der geltende Tarifvertrag bietet eine gute Orientierung.

Muss ich eine Wohnung zur Verfügung stellen?

Nein, aber dem Interessenten aus dem Ausland wird es schwer möglich sein, selbst bezahlbaren Wohnraum zu finden. Daher ist ein Ankommen viel leichter möglich, wenn der Arbeitgeber das Thema bezahlbares Wohnen von Beginn an mitdenkt und organisiert.

Muss ich ein Bankkonto einrichten?

Der neue Mitarbeiter benötigt ein Bankkonto, das kann erst eingerichtet werden, sobald der neue Wohnsitz bei der Gemeinde angemeldet ist und eine Steuernummer vergeben wurde.

Muss der Kandidat Deutsch können, muss ich einen Dolmetscher einstellen?

Je nach Anforderungen in Ihrem Betrieb und auch für das Visaverfahren können Deutschkenntnisse erforderlich sein. Sollten Sie in Ihrem Betrieb in anderen Sprachen kommunizieren, kann das auch möglich sein.

Muss ich beim Beantragen des Visums unterstützen, wenn ja, wie?

Es gibt Schnellverfahren und reguläre Verfahren. Die Schnellverfahren werden vom Arbeitgeber oder den Willkommenslotsen begleitet, die regulären Visaverfahren kann der Antragsteller selbst organisieren.

Arbeitsbeginn

Wie kann ich die Eingliederung im Betrieb vereinfachen?

Informieren Sie das Team darüber, dass Sie ein neues Teammitglied aus dem Ausland aufnehmen. Erklären Sie auch warum. Es kann sinnvoll sein, verschiedene Hürden im Vorfeld anzusprechen und um Verständnis und Unterstützung zu bitten.

Muss ich auf kulturelle Unterschiede spezifisch eingehen?

Nein, es ist aber wichtig, kulturelle Unterschiede zu berücksichtigen, um eine harmonische Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dies bedeutet nicht, dass Sie Ihre Unternehmenskultur anpassen müssen, sondern dass Sie ein Umfeld schaffen, das gegenseitiges Verständnis fördert.

Welche anderen Aspekte sind bei der Eingliederung in den Betrieb besonders wichtig?

Kommunikationsstil:
Direktheit: Deutsche Kommunikation ist oft sachlich und direkt. Manche Kulturen bevorzugen indirekte Aussagen.
Kritik: In Deutschland ist konstruktive Kritik oft willkommen, während sie in anderen Kulturen als persönlicher Angriff wahrgenommen werden könnte.
Nonverbale Kommunikation:
Gesten, Mimik oder körperliche Distanz können kulturell unterschiedlich interpretiert werden.
Besprechen Sie frühzeitig Erwartungen an Zusammenarbeit, Kommunikation und Verhalten am Arbeitsplatz.
Ermutigen Sie den neuen Mitarbeiter, Fragen zu stellen und kulturelle Unterschiede anzusprechen.
Religiöse oder persönliche Werte:
Respektieren Sie religiöse Praktiken (z. B. Gebetszeiten, Ernährungsvorschriften).
Bieten Sie Flexibilität, soweit es die Arbeitsabläufe zulassen.
Feiertage und Arbeitszeiten:
Manche Mitarbeiter aus Drittstaaten könnten andere Feiertage oder Traditionen pflegen. Klären Sie frühzeitig, wie damit umgegangen wird.
Arbeitskultur:
Hierarchieverständnis: In manchen Kulturen werden Vorgesetzte stärker respektiert und nicht infrage gestellt, während in Deutschland oft flache Hierarchien und Eigeninitiative erwartet werden.
Zeitverständnis: Pünktlichkeit ist in Deutschland oft strikt geregelt, während in anderen Ländern ein flexiblerer Umgang mit Zeit üblich sein kann.
Teamarbeit vs. Individualismus: Manche Kulturen betonen kollektive Entscheidungen, während in Deutschland individuelle Verantwortung häufig priorisiert wird.

Veronika Dunsche

Veronika Dunsche

Referentin Online Marketing und Social Media
Bei Rückfragen an den BGL melden Sie sich gerne bei mir.