Nein, Sie können aus allen Ländern Menschen einstellen. Folgende Regeln sind je nach Herkunft zu beachten:
EU-Bürger: EU-Bürger können ohne Visum oder Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Sie haben durch die EU-Freizügigkeit das Recht, in jedem Mitgliedsstaat zu leben und zu arbeiten.
Balkan-Staaten: Zu den Balkan-Staaten gehören Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Kosovo und Nordmazedonien. Eine Beschäftigung ist unabhängig von Qualifikation möglich. Auch eine Ausbildung in einem Betrieb ist möglich. Voraussetzung ist aber, dass ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot vorliegen. (Weitere Informationen der Arbeitsagentur)
Drittstaaten: Der Zugang hängt von der Qualifikation und dem Arbeitsplatz ab. Genaueres regelt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz:
- Beschäftigungsverhältnis ist abhängig von der individuellen Qualifikation
- Ausbildung ist möglich
Voraussetzung ist, dass es einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot vorliegen muss. Arbeitskräfte mit anerkanntem Abschluss oder beruflicher Qualifikation, oder fachfremden Hochschulstudium können nach einer Prüfung ein Arbeitsvisum erhalten.
(Die Arbeitsagentur informiert: Arbeiten in Deutschland.)